Denn es spielt der Stadt in die Hände, dass eine Gesetzesnovellierung in diesem Jahr Gemeinden erlaubt, aufgrund der Innenentwicklung B-Pläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen - das spart Zeit, Arbeit und Kosten, zuweilen auch Nerven. In der Praxis bedeutet dies, dass von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen wird, eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Im weiteren Verfahren erfolgt die Offenlegung und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Betroffen von der Aufstellung des B-Planes sind lediglich zwei Bauplätze im allgemeinen Wohngebiet: Hier sollen zwei Wohnhäuser gebaut werden.