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Chef der Staatsanwaltschaft zeigt sich empört

Bahnunglück bleibt ohne Verfahren

Hohnhorst/Bückeburg (ly). Zwei Monate nach dem Zusammenstoß eines voll besetzten Autos mit einer S-Bahn auf dem unbeschrankten Hohnhorster Bahnübergang hat die Staatsanwaltschaft in Bückeburg diesen Fall zu den Akten gelegt. Vier Menschen waren bei dem Horror-Unfall gestorben, ein Ehepaar aus Wunstorf und ihre beiden Söhne verloren ihre Leben. Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung hatte der Obernkirchener Rechtsanwalt Friedbert Wittum erstattet (wir berichteten).

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Im Fall des jüngsten Unglücks, bei dem von der Familie nur die zweijährige Tochter überlebte, sieht der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Pfleiderer "keine zureichenden Anhaltspunkte auf eine strafrechtliche Verantwortung der Bahn". Ein Ermittlungsverfahren werde daher nicht eingeleitet, wie der Chef der Anklagebehörde auf Anfrage weiter mitteilt. Pfleiderer verweist auf "sehr gründliche Untersuchungen unter Einschaltung von Bahnsachverständigen", die nun beendet seien. Im Ergebnis habe die Signalanlage an der Straße den Bestimmungen entsprochen, sei ordnungsgemäß gewartet und eingeschaltet gewesen. Das aufgestellte Andreaskreuz verpflichte zum Anhalten. Nach Erkenntnissen Pfleiderers hat es seit etwa 1990 bis zur Katastrophe am Abend des 19. Juni "keine ernsthaften Zwischenfälle" gegeben, "davor allerdings drei Unfälle mit tödlichen Verletzungen". Rechtsanwalt Wittum hatte argumentiert, die Bahn habe ihre Sicherungspflicht verletzt. Er vertritt eine Frau, die 1990 an derselben Stelle ebenfalls mit einem Zug kollidiert war. Seine Mandantinüberlebte den Unfall, musste aber später noch umgerechnet 100 000 Euro Schadensersatz an die Bahn zahlen. Fast 30 Jahre arbeitet Thomas Pfleiderer nun bei der Justiz. "Aber nichts hat mich so erschüttert wie diese Tragödie", sagt er. In den Akten liegen die Fotos der vier Opfer. Sie zeigen Vater, Mutter und zwei kleine Jungen, zum Teil mit schrecklichen Verletzungen. Trotz des Rotlichts war die 33 Jahre alte Mutter mit dem Kombi auf die Schienen gefahren. Auf die Frage nach dem Warum wird es wohl nie eine Antwort geben. Für Pfleiderer bleibt "ein erhebliches Maß an Unverständnis und Empörung, dass es in der heutigen Zeit, in der so vieles überreguliert erscheint, noch solche gefährlichen Bahnübergänge gibt". Über Halbschranken verfüge jedes Parkhaus, jeder Firmenparkplatz. Halbschranken für den gefährlichen Übergang fordern auch die Hohnhorster, und zwar seit Jahren. Kommen sollen diese jedoch erst 2009, wie ein Sprecher der Bahn AG erklärt hatte. Unterdessen kündigt Staatsanwalt Pfleiderer an, einen Gesetzesvorschlag machen zu wollen. Er möchte erreichen, dass die Form von Andreaskreuzen geändert wird, "damit davon eine größere Warnwirkung ausgeht".




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