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B 65-Ausbau: Bürgerbegehren wird abgelehnt

Heuerßen-Kobbensen (gus). Das von der Bürgerinitiative "Hände weg von der B 65" angestrengte Bürgerbegehren muss gewissermaßen eine Strafrunde absolvieren. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Heuerßen-Kobbensen hat das Bürgerbegehren aus inhaltlichen Gründen für unzulässig erklärt.

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"Auf Grund erheblicher Bedenken der Kommunalaufsicht des Landkreises verweigerten die Vertreter von SPD und CDU mit ihrer Mehrheit die Zulässigkeit des Begehrens", heißt es in einer Presseerklärung der BIB 65. Bürgermeister Frank Stahlhut präzisierte dies auf Anfrage. Der Wortlaut der von den Bürgern zu unterzeichnenden Erklärung sei fragwürdig gewesen. So habe sich das Papier gegen den gesamten Ausbau der B 65 gewandt und sei damit auf Aspekte ausgerichtet gewesen, die nicht in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde liegen. Außerdem sind laut Stahlhut nicht haltbare Gegenvorschläge zur Finanzierung gemacht worden. Das gesamte Papier seiüberdies nicht den Erfordernissen eines Bürgerbegehrens gemäß formuliert gewesen. Worauf die Bürger mit Ja oder Nein antworten sollten, sei unklar geblieben. Nach Worten des Bürgermeisters haben Vertreter der BIB 65 signalisiert, einen erneuten Anlauf starten zu wollen. Die Bürgerinitiative will mit dem Begehren die Ausbaupläne im Bereich Kobbensen beeinflussen. Ziel sind unter anderem eine Lärmschutzwand und eine Bedarfsampel für Fußgänger und Radfahrer.




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