Die Stadt Springe teilt mit, dass das verwaltungsseitig unverbindlich angebotene Widerspruchsformular, mit dem Empfänger von Bescheiden über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge Widerspruch einlegen können, nicht auf rechtliche Bedenken der Kommunalaufsicht stößt. Das hat die Verwaltung Donnerstagmorgen bekanntgegeben.