Wer kurzfristig von seiner Kündigung erfährt, sollte die Arbeitsagentur spätestens drei Tage danach informieren. Eine verspätete Meldung kann zur Kürzung des Arbeitslosengeldes führen. Die Meldung ist auch telefonisch unter der Service-Nummer (01801) 55
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11 möglich. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt. Auf Wunsch rufen die Mitarbeiter der Agentur zurück. Auf diesem Weg können Beratungstermine mit den Vermittlern vereinbart werden. Diese Gespräche sollten gut vorbereitet sein, weil dabei ein Bewerberprofil erstellt wird, das in der Jobbörse unter
www.arbeitsagentur.de
eingestellt wird -je nach Wunsch des Bewerbers mit voller Namensnennung oder anonym. Interessierte Arbeitgeber nehmen dabei per E-Mail Kontakt zu den Bewerbern auf.