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Vor Gericht: Alkoholiker soll elfjähriges Mädchen in Wohnung gelockt und sexuell missbraucht haben

Als Säufer "einmal Kinderschänden frei"?

Obernkirchen/Bückeburg(ly). Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder (62) aus Obernkirchen hat Staatsanwalt Dr. Malte Rabe von Kühlewein gestern zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert. Es geht um schweren sexuellen Missbrauch eines elf Jahre alten Mädchens. Darauf stehen mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe.

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Mitte Oktober vergangenen Jahres soll der Alkoholiker die Schülerin vom Spielplatz in seine Wohnung gelockt und im Intimbereich angefasst haben. Zur fraglichen Zeit hatte er mehr als vier Promille Alkohol im Blut. Anders als die Anklage geht die Verteidigung angesichts dieses Wertes von Schuldunfähigkeit aus. In solchen Fällen können Täter jedoch wegen Vollrausches bestraft werden. "Welches Signal wollen wir an die Gesellschaft senden?", fragte Staatsanwalt Rabe von Kühlewein eher rhetorisch. "Besauf' dich ruhig, dann hast du einmal Kinderschänden frei?" Das Urteil der 1. Großen Jugendkammer am Bückeburger Landgericht wird für Mittwoch erwartet. Früher mag der Angeklagte einmal so etwas wie Selbstachtung besessen haben. Viel ist davon offenbar nicht übrig geblieben. "Der Stolz, den er noch hat, bezieht sich auf Alkohol", berichtet der Verteidiger des 62-Jährigen. "Er ist stolz darauf, ein Super-Säufer zu sein", fügt der Rechtsanwalt hinzu und kann nur mit dem Kopf schütteln: "So etwas habe ich noch nicht gehört: 4,11 Promille!" Der Obernkirchener selbst, seit Jahrzehnten Alkoholiker, kann sich erinnern, einmal sogar mit 4,8 Promille im Krankenhaus gelandet zu sein undüberlebt zu haben. "Der Arzt hat gesagt, das sei praktisch unmöglich", erzählt er. "Da bin ich aber nicht stolz drauf." Die Wohnung des Frührentners gleicht einer Müllhalde. Ein vom Gericht bestellter Psychiater, der den 62-Jährigen zwecks Begutachtung daheim besucht hat, kam bei einer Schätzung auf etwa 100 leere Schnapsflaschen. In dieser Umgebung hat ein elfjähriges Mädchen die vielleicht schlimmsten Minuten ihres Lebens mitgemacht. Aus Verärgerung über die Zudringlichkeiten soll ein Besucher den Wohnungsinhaber mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Gemeinsam mit der zwischenzeitlich informierten Mutter wurden später die Schülerin sowie ihr älterer Bruder befreit. Erst auf eine Drohung der Frau, die Polizei zu rufen, hatte der Rentner nach einer Viertelstunde die Tür geöffnet. Die Geschwister waren auf dem Balkon. Rechtsanwältin Anke Witter, die das Opfer vertritt, erinnert an die Folgen für das Mädchen: "Sie hat viel geweint, es hat sie Kraft gekostet." Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zuerst bestritten und später behauptet, er könne sich an nichts erinnern. Durch ein Geständnis hätte er dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart. Die heute Zwölfjährige "wird sich immer daran erinnern", befürchtet Rechtsanwältin Witter. "Sie war einem Mann hilflos ausgeliefert."




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