"Da der Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende steuerfrei ist, erübrigt sich eine Vorlage des Nachweises beim Finanzamt", heißt es in einer Presseinformation des Jobcenters Schaumburg. Auch dem Rentenversicherungsträger müssen die Schreiben der Bundesagentur für Arbeit demnach nicht übermittelt werden. Diese dienen lediglich der eigenen Dokumentation.