Rinteln (maf).
Nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,2 Promille im Blut ist ein 36 Jahre alter Arbeiter zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus muss der Mann 1000 Euro an die Vereinigung "Terre des hommes" für Kinder in Not überweisen und weitere zwei Jahre auf seinen Führerschein verzichten.
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Am 2. April meldete sich ein Verkehrsteilnehmer gegen 21 Uhrüber Notruf bei der Polizei und gab an, dass im Bereich Porta Westfalica ein Pkw in Schlangenlinien fahre. Dabei soll der Angeklagte mit seinem VW teilweise auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Er konnte jedoch immer ausweichen, wenn Gegenverkehr auftauchte. Der betrunkene Arbeiter fuhr dann von Eisbergen nach Rinteln und wurde in der Nähe des Doktorsees von der Polizei angehalten. "Beim Aussteigen ist er fast hingefallen, weil er sich nicht auf den Beinen halten konnte", erinnerte sich ein Beamter an die Kontrolle. Freimütig räumte der 36-Jährige vor Ort ein, dass er keinen Führerscheinmehr habe.
Denn für die Justiz ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt. Die Gerichte in Bad Hersfeld (2003) und Villingen-Schwenningen (2006) hatten den Arbeiter jeweils wegen Trunkenheit im Verkehr zu Geldstrafen verurteilt. In beiden Fällen musste er auch seinen Führerschein abgeben.
Für die dritte Tat binnen weniger Jahre war nun eine Freiheitsstrafe auf Bewährung fällig. Mit seinem Urteil folgte Amtsrichter Christian Rost dem Antrag von Anklagevertreter Günter Wilkening.