Stimmt der Rat am 14. Juni zu, zahlen sie künftig pauschal 28,80 Euro pro Betreuungsstunde.
Damit steigt die Gebühr insbesondere für Eltern, die viele Stunden in Anspruch nehmen: Denn gleichzeitig soll auch eine Staffelung wegfallen, die bislang einen Rabatt für Betreuungszeiten über vier Stunden gewährte. „Das ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt Fachbereichsleiterin Elisabeth Borcherding. Konkret würde durch die Umstellung ein 8-Stunden-Krippenplatz, der bisher 187 Euro im Monat kostete, um 23,21 Prozent auf 230,40 Euro steigen. Wer einen Vier-Stunden-Platz hat, kommt auf 115,20 Euro statt 104 Euro.
Schon im vergangenen Jahr stand die Politik kurz davor, die Gebühren zu erhöhen: Während der Ausschusssitzung im März 2017 kam aber die Nachricht aus Hameln, dass der Kreis die Kommunen in Sachen Kitas finanziell stärker unterstützt, 648 600 Euro erhielt Bad Münder insgesamt. Diese Finanzspritze habe im vergangenen Jahr geholfen, eine Erhöhung zu vermeiden, erklärt Borcherding. Dennoch sei das städtische Defizit weiter gestiegen – auf inzwischen 1,724 Millionen Euro. Dabei sind noch nicht mal die Auswirkungen des beitragsfreien Kindergartens eingerechnet: Dabei, so Borcherding, gehe Bad Münder nach aktuellen Berechnungen ebenfalls mit einem Minus heraus – trotz der Hoffnung, die Landesregierung würde mit dem eigenen Wahlversprechen nicht die Kommunen belasten.
Eingerechnet hat die Kommune außerdem den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst aus dem April – so komme man insgesamt auf den Wert von 28,80 Euro pro Stunde.
Dass damit nur kurzfristig das Ende der Fahnenstange erreicht sein dürfte, räumt Borcherding ebenfalls ein: Denn die Stadt will im kommenden Jahr die Gebühren nochmal grundsätzlich durchrechnen – und dann Kindergarten- und Krippen separat ausweisen. Das dürfte, sagt auch Borcherding voraus, für Eltern mit Krippenkindern nochmal teurer werden: Denn diese Plätze verursachen etwa durch einen höheren Personalschlüssel in den Gruppen auch mehr Kosten.
Die Stadt geht davon aus, dass die neuen Regeln nicht nur für ihre eigenen Kitas gelten, sondern dass sie von allen Trägern übernommen werden.