Stadthagen (sk).
Der niedersächsische Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ruft seine Mitglieder und die Kunden von Restaurants, Gaststätten und Hotels auf, per Unterschrift eine Volksinitiative zur Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes zu unterstützen. Unterschriftenlisten liegen in Gastronomiebetrieben aus. Der Verband wende sich mit seiner Initiative nicht generell gegen das Nichtraucherschutzgesetz, erklärte Rolf Parno, Vorsitzender des Dehoga Stadthagen-Land, während der Hauptversammlung des Verba
ndes.
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In drei Punkten seien jedoch Gesetzesänderungen gefordert: Betreiber von Einraumgaststätten, die keine Chance haben, Nebenräume für Raucher einzurichten, sollen selbst über ein Rauchverbot in ihrem Betrieb entscheiden können. Zweitens sollen Ausrichter von geschlossenen Veranstaltungen in gastronomischen Betrieben (zum Beispiel Familienfeiern) entscheiden, ob bei der Feier geraucht werden darf oder nicht. Außerdem fordert der Dehoga, dass ein Rauchernebenraum unabhängig von seiner Größe als solcher gelten kann, wenn er nur wenige Tage im Jahr genutzt werde. Bislang seien gerade Gaststätten in dörflicher Lage hier benachteiligt. Sie müssen sowohl ihren ständig genutzten kleinen Hauptgastraum wie auch den nur an wenigen Tagen genutzten Saal insgesamt rauchfrei halten. Dies drohe die Nutzbarkeit von Sälen stark einzuschränken.
In Schaumburg, so Parno, seien aufgrund des Rauchverbotes in Gaststättensälen bereits private Feiern storniert worden zugunsten von Dorfgemeinschaftshäusern, in denen geraucht werden darf. Damit der Niedersächsische Landtag sich erneut mit dem Nichtraucherschutzgesetz beschäftigt und über die Forderung der Volksinitiative entscheidet, müssen bis November diesen Jahres 70
000 gültige Unterschriften vorliegen. Rund 25
000 Einträge seien bis jetzt geleistet, teilte Parno mit. Wer die Volksinitiative - egal ob als Raucher oder Nichtraucher - unterstützen möchte, kann sich auf den Formularen mit Namen, Adresse und Geburtsdatum eintragen. Eintragen darf sich jeder wahlberechtigte niedersächsische Bürger.