Im Sommer 2026

Fahrverbote in Tirol: An diesen Tagen darf man die Autobahn bei Stau nicht verlassen

Bei Stau dürfen Durchreisende ab dem 1. Mai die Autobahn in Tirol an bestimmten Tagen nicht verlassen.

Wer mit dem Auto nach Italien, in die Dolomiten oder Richtung Südtirol unterwegs ist, kommt am österreichischen Bundesland Tirol meist nicht vorbei. Doch genau dort greift seit dem 1. Mai 2026 eine Regel, die viele Sommerreisende direkt betrifft: sogenannte Abfahrtssperren.

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An bestimmten Tagen dürfen Autofahrerinnen und ‑fahrer dann nicht mehr auf Nebenstrecken ausweichen – selbst wenn sich auf den Autobahnen Stau bildet. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Welche Straßen betroffen sind, an welchen Tagen und Uhrzeiten die Sperren gelten und warum der ADAC die Regelung kritisch sieht, fassen wir im Überblick zusammen.

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Abfahrtssperren und Fahrverbote in Tirol: Die Tage und Zeiten 2026

Die Fahrverbote gelten vom 1. Mai bis zum 1. November und greifen jeweils von 7 bis 19 Uhr an folgenden Tagen:

  • an Samstagen, Sonn- und Feiertagen,
  • am Freitag, 29. Mai 2026,
  • am Freitag, 2. Oktober 2026, (Tag vor dem Tag der Deutschen Einheit).

Die Regelung ist nicht neu, die Sperren entlang von Strecken, welche Reisende gern nutzen, werden bereits seit 2019 umgesetzt. Für Betroffene sind sie ein Ärgernis.

Fahrverbote in Tirol: Wer betroffen ist und wer nicht

Wer kein regionales Ziel hat, also auf der Durchreise ist, muss auf den Autobahnen und den Hauptstraßen bleiben – auch dann, wenn es dort zu Staus kommt. Die Abfahrverbote gelten für alle Kraftfahrzeuge, also sowohl für Pkw als auch für Motorräder.

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Das Ziel: Schluss mit den Schleichwegen durch Dörfer und über Nebenstraßen. Damit möchte das Land Tirol nach eigenen Angaben „die Sicherheit auf den heimischen Straßen und die Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich gewährleisten und für eine Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung und auch der Gäste entlang der klassischen Ausweichrouten sorgen“, heißt es in einer Mitteilung.

Nicht betroffen sind natürlich Reisende, die dort, wo die Verbote gelten, ihren Urlaub verbringen, oder Familie beziehungsweise Freundinnen und Freunde besuchen. Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass Reisende, die kontrolliert werden, dies den österreichischen Beamtinnen und Beamten gegenüber auch glaubhaft machen müssen. Hilfreich seien dabei etwa Buchungsbestätigungen oder genaue Angaben zum Fahrtziel.

Verschärfte Fahrverbote: Seit dem 1. Mai 2026 sind in Tirol erneut strikte Abfahrverbote für den Durchgangsverkehr in Kraft.

Diese Strecken sind betroffen

Die Fahrverbote gelten nach Angaben des Landes Tirol auf mehreren Landesstraßen beziehungsweise im sogenannten niederrangigen Straßennetz in den Bezirken Innsbruck/Innsbruck Land, Kufstein, Imst und Reutte.

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Im Fokus stehen auch die typischen „Stau-Ausweichklassiker“ rund um die Inntalautobahn (A12) und entlang der Fernpass-Route (B179).

Fahrverbote im Bezirk Reute:

  • L 288 Pinswanger Straße ab der Abzweigung von der L 396 Weißhausstraße (km 6,250 + 35m) in Fahrtrichtung Pinswang und Pflach
  • L 69 Reuttener Straße ab Km-Tafel 9,750 (Bereich Anschlussstelle Vils) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
  • L 288–0–A1 Zufahrtsstraße nach Pflach ab der Einmündung der Abfahrtsrampe von der B 179 Fernpassstraße (Abfahrt Reutte Nord) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
  • Zufahrtsstraße Heiterwang in beiden Fahrtrichtungen vom Recyclinghof Heiterwang bis zur Einmündung in die L355 Heiterwanger See Straße

Zusätzlich werden an einigen Standorten Dosierampeln vorgesehen, unter anderem auch auf der Fernpassstraße.

Das Land Tirol hat auf seiner Webseite für die Region Reute ein PDF zum Download bereitgestellt, auf dem alle betroffenen Streckenabschnitte zu sehen sind.

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Fahrverbote in der Region Kufstein:

  • L 211 Unterinntalstraße (Kirchbichl/Langkampfen) in Fahrtrichtung Kufstein und in Fahrtrichtung Mariastein
  • Gemeindestraße Endach/Kufstein ab „Kreisverkehr Kufstein Süd/ B 173/Krankenhaus“ in Fahrtrichtung Krankenhaus sowie ab dem Kreisverkehr „Kufstein Süd/B173/Krankenhaus“ in Fahrtrichtung Krankenhaus
  • L 295 Buchberger Straße (Ebbs) ab km 3,0 in Fahrtrichtung Niederndorf - Ausgenommen Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr Gemeinde Ebbs
  • „Alte Erler Straße“ (Niederndorf) nach Abzweigung von der L 209 in Fahrtrichtung Niederndorf
  • Vom Eiberg kommend Fahrtrichtung Kufstein ab der Abzweigung Kreisverkehr Eibergstraße/Gemeindestraße Eibergstraße (B 173-Bayrischer Hof)
  • Einfangstraße abzweigend von der B 171 Fahrtrichtung Norden
  • Klammstraße ab der Abzweigung von der B171 B 175 Wildbichler Straße wird in Fahrtrichtung Ebbs ab km 1,4 + 102 m bis km 4,4 (Kreisverkehr Kufstein Nord bis nach Gasthof „Schanz“)
  • Auf den Gemeindestraßen Bachstraße, Alleestraße und Hausbergstraße im Gemeindegebiet von 6344 Walchsee jeweils in Fahrtrichtung Rettenschöss/Schwaigs/Schwemm, jeweils direkt ab der Abzweigung von der B 172 Walchseestraße und jeweils auf die gesamte Länge

Das Land Tirol hat auf seiner Webseite für die Region Kufstein ein PDF zum Download bereitgestellt, auf dem alle betroffenen Streckenabschnitte zu sehen sind.

Alle weiteren PDFs samt der betroffenen Strecken für den Bezirk Imst/Nassereith sowie im Raum Innsbruck gibt es im Überblick auf der Webseite des Land Tirol.

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ADAC sieht Fahrverbote in Tirol kritisch

Was eigentlich dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner dienen soll, bewertet der ADAC kritisch. Der Automobilclub setzt sich nach eigenen Angaben für einen „freien und ungehinderten Reiseverkehr“ ein – und sieht die Einschränkungen in Tirol entsprechend als problematisch für Reisende an, die in der Routenwahl eingeschränkt werden – gerade in der Ferienzeit.

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Auch wenn Tirol sehr unter der Belastung durch den Transitverkehr leide, seien die Verbote für Reisende ein Ärgernis, heißt es sinngemäß aus der Bewertung des ADAC.

Allerdings wird grundsätzlich empfohlen, bei Stau auf der Autobahn beziehungsweise der Hauptroute zu bleiben und keine Ausweichrouten zu nutzen, weil diese dann ebenfalls schnell verstopft seien.

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