Wagenknecht will Ende der Leistungen für abgelehnte Asylbewerber
Berlin. Sahra Wagenknecht verlangt eine drastische Verschärfung der deutschen Flüchtlingspolitik: Abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber ohne gültigen Schutzstatus sollten aus ihrer Sicht keine Geldleistungen mehr bekommen, sagte die Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt.“
Die Vorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) argumentierte, dass jeder dritte Geflüchtete in Europa nach Deutschland komme, liege auch daran, dass es „faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht“. Die Mehrheit der Asylbewerber habe in diesem Jahr keinen Schutzstatus erhalten. „Wer es aber einmal zu uns schafft, kann auch ohne Schutzstatus sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können“, meinte Wagenknecht. Kein anderes EU-Land zahle abgelehnten Asylbewerbern dauerhaft so hohe Leistungen wie Deutschland.
Forderungen jenseits der Bezahlkarten-Debatte
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurde im Januar und Februar über 54.705 Asylanträge entschieden. Dabei lag die „Gesamtschutzquote“ bei rund 45 Prozent. Gemeint sind damit nach Angaben eines Sprechers alle positiven Entscheidungen für ein Bleiberecht – darunter die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der sogenannte subsidiäre Schutz sowie Abschiebeverbote. Abgelehnten Asylbewerbern steht jedoch der Klageweg offen, der Jahre in Anspruch nehmen kann und in etlichen Fällen doch noch zu einem Bleiberecht führt.
Wagenknechts Vorstoß geht weiter als die Debatte über eine Bezahlkarte, die die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf bargeldlosen Bezug umstellen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat Einschnitten bei Leistungen für Asylbewerber allerdings in mehreren Urteilen enge Grenzen gesetzt.
So hielten die Verfassungsrichter bereits 2012 fest, nach Artikel 20 des Grundgesetzes gebe es ein Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. „Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu“, hieß es in den Leitsätzen des damaligen Urteils.
Wird die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bundesweit eingeführt?
Zustimmung für Wagenknechts Voschlag aus der CSU
Rückendeckung bekam Wagenknecht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Leistungen für Asylbewerber, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, müssen gekürzt werden und dürfen nicht mehr den Leistungen von Asylbewerbern im laufenden Verfahren entsprechen“, sagte der CSU-Politiker. Er fordere das schon lange. Dass Wagenknecht auf diese Linie eingeschwenkt sei, halte er für bemerkenswert.
RND/dpa