Faktencheck: Bekommen Migranten eine Rundum-Zahnbehandlung?
Der Parteivorsitzende der CDU, Friedrich Merz, hat mit einer Aussage über Asylbewerber einmal mehr für Empörung gesorgt. In einer Sendung des Nachrichtensenders „Welt TV“ sprach Merz über geflüchtete Menschen - und darüber, was diese seiner Ansicht nach in die Bundesrepublik zieht. Merz wörtlich: „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen. Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“
Umgehend stieß die Aussage auf Gegenwind. Nancy Faeser, Bundesinnenministerin und SPD-Spitzenkandidatin für die Hessen-Wahl, widersprach: „Das ist erbärmlicher Populismus auf dem Rücken der Schwächsten. Wer so spricht, spielt Menschen gegeneinander aus und stärkt nur die AfD“, schrieb sie auf der Plattform X. „Und es ist falsch: Denn Asylsuchende werden nur behandelt, wenn sie akut erkrankt sind oder unter Schmerzen leiden.“
Heftige Kritik für Merz-Aussage zur Migrationsdebatte: „Lassen sich die Zähne neu machen“
Auch die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang äußerte sich umgehend. „Friedrich Merz spielt ganz bewusst Gruppen gegeneinander aus, verbreitet dabei Falschinformationen. So wird kein einziges Problem gelöst, aber Hass geschürt“, schrieb sie ebenfalls auf X. Das sei eines „Vorsitzenden einer Volkspartei unwürdig“.
Asylbewerberinnen und -bewerber, die deutschen Bürgerinnen und Bürgern angeblich die Zahnarztplätze wegnehmen - und noch dazu bevorzugt werden? Wie steht es um den Wahrheitsgehalt dieser Aussage?
Keine Terminprobleme beim Zahnarzt
Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, sagt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Die Aussagen von Herrn Merz können wir so nicht bestätigen. In der Zahnmedizin bekommt man eigentlich immer noch zeitnah einen Termin. In Notfällen sowieso. Im ländlichen Raum, wo es viel weniger Praxen gibt, kann die Terminvergabe manchmal etwas länger dauern. Das liegt aber an der geringeren Zahnarztdichte.“
Tatsächlich lassen sich die Aussagen der Kammer auch durch Stichproben bestätigen. Wer etwa einen Blick auf das Arzt-Terminportal Doctolib wirft, bekommt in nahezu allen größeren und mittelgroßen Städten innerhalb weniger Tage einen Termin bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin.
In der Stadt Krefeld in Nordrhein-Westfalen beispielsweise haben Praxen bereits am Folgetag Termine frei - bei einigen muss man bis in den Oktober warten. Auch in Braunschweig in Niedersachsen finden sich zeitnah Termine - bei einigen Praxen müssen sich Patientinnen und Patienten bis Ende Oktober oder Anfang November gedulden.
Mehr Probleme auf dem Land
Was aber auch stimmt: In ländlichen Regionen ist die Lage dürftiger - das trifft aber alle Patientinnen und Patienten gleichermaßen und hat nicht zwangsläufig mit Terminbuchungen durch Geflüchtete zu tun.
Der MDR etwa hatte im Frühjahr dieses Jahres über ein Versorgungsproblem in der Region um Thüringen berichtet. Hier schließen immer mehr Zahnärztinnen und -ärzte ihre Praxen - etwa wegen zu viel Bürokratie, der Coronapandemie oder der Inflation. Die Folge: Versorgungsengpässe in der Region - und lange Wege bis zur nächsten Praxis.
Auch der „Münchner Merkur“ hatte im Sommer berichtet, dass Zahnarztpraxen in Bayern kaum Nachfolgerinnen und Nachfolger finden. Rüdiger Schott von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), sagte der Zeitung: „Ich glaube, der große Einschnitt kommt in fünf bis sieben Jahren. Dann bekommen Sie als Patient irgendwann vielleicht einfach keinen Termin beim Arzt oder Zahnarzt mehr.“
Die verheerende Rhetorik des Friedrich Merz
Die Bundesregierung ringt um eine Verschärfung der Asylpolitik, während die größte Oppositionspartei in Populismus verfällt. In der Union muss dringend irgendjemand Friedrich Merz den Zahn ziehen, dass quartalsweise verbale Ausfälle der CDU helfen oder die Zustimmungswerte für die AfD verringern könnten, kommentiert Eva Quadbeck.
Ärzte lehnen Asylbewerber ab
Joachim Hüttmann vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sieht ebenfalls Herausforderungen - und das auch in Bezug auf Geflüchtete. „Für den zahnärztlichen Bereich sind mir Probleme nicht in dem Ausmaß bekannt, dass es zu Terminabsagen für ‚Stammpatienten‘ kommen würde“, sagt Hüttmann dem RND. „Allerdings weiß ich von Praxen, die dem zuständigen Landesamt für Migration mitgeteilt haben, dass sie Asylbewerber nicht behandeln. Über die Gründe kann ich nur spekulieren.“
Möglich wäre, dass die Behandlung von Asylbewerberinnen und -bewerbern „mühsam und zeitintensiv“ sei. „Die Menschen sprechen ja in der Regel kein Deutsch, daher ist die Verständigung schwierig und oft nur mit einem Dolmetscher möglich. Das kann den Terminplan schon mal gehörig durcheinander bringen, weil der Zeitaufwand kaum planbar ist.“
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Zur vollständigen AnsichtAber: „Dass deswegen andere Patientinnen und Patienten keinen Termin bekommen, halte ich im zahnärztlichen Bereich für nicht realistisch. Es gibt allerdings kleine Kommunen mit großen Unterkünften (meist ehemalige Kasernen), da könnte die Versorgung problematisch werden.“
Asylbewerber sind beim Arzt nicht besser gestellt
Dass Asylbewerber deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern die Zahnarztplätze wegnehmen, ist also nicht belegbar. Aber bekommen sie, wie von Friedrich Merz suggeriert, eine Art Bevorzugung?
Eher das Gegenteil ist der Fall. Asylbewerber erhalten generell erst nach 18 Monaten im Land überhaupt offiziell Zugang zu medizinischer Versorgung. Zuvor sind sie nicht krankenversichert und werden nur in dringenden Fällen behandelt.
Konkret steht dies in Paragraf 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz: Hier ist von „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ die Rede. Ebenso ist werdenden Müttern ärztliche und pflegerische Betreuung zu gewähren.
Zahnersatz nur in Notfällen
Genannt wird explizit auch das von Merz erwähnte Thema Zahnersatz: „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“ Die Zuständigkeit liegt dabei bei den Ländern. Innerhalb der ersten 18 Monate geben die jeweiligen Sozialämter für die ärztliche Versorgung in der Regel spezielle Behandlungsscheine für Geflüchtete aus.
Nach Ablauf dieser 18 Monate erhalten Asylbewerberinnen und -bewerber dann eine sogenannte „Gesundheitskarte für Flüchtlinge“, deren Leistungen der der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln. Tatsächliche Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung besteht aber nicht - die Kosten für die Gesundheitskarte trägt das Sozialamt.
Erst wenn Migrantinnen und Migranten einen Aufenthaltstitel haben, werden sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit erhalten sie dieselben Leistungen wie jeder deutsche Bürger oder jede Bürgerin auch - aber keineswegs eine Bevorzugung beim Arzt.
Bessere Versorgung „ausgeschlossen“
Auch Joachim Hüttmann vom FVDZ sagt: „Dass Zahnarztpraxen Asylbewerber oder Geflüchtete bevorzugen, halte ich für ausgeschlossen. Menschen in der Erstaufnahme haben nur einen sehr eingeschränkten Anspruch auf Behandlung. Wer Schmerzen hat oder eine unaufschiebbare Behandlung benötigt, dem helfen wir. Sie benötigen für jeden Behandlungstermin einen Behandlungsschein.“
Abgerechnet werde das entweder direkt mit dem Landesamt oder über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung. „Das kann im Ausnahmefall auch die Wiederherstellung von Zahnersatz sein. Diese Behandlungen sind in der Regel nicht mal kostendeckend, geschweige gewinnbringend.“
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Bekämen Asylbewerberinnen und -bewerbe eine Versichertenkarte, würden sie behandelt wie jeder andere auch. „Nicht bevorzugt, aber auch nicht benachteiligt.“
Merz verteidigt Aussage
Friedrich Merz selbst übrigens verteidigt seine Aussage. Ein CDU-Sprecher teilt gegenüber dem RND mit, Merz habe explizit von „den rund 300.000 abgelehnten Asylbewerbern bzw. ausreisepflichtigen Ausländern gesprochen“ - also denjenigen, die sich länger als 18 Monate in Deutschland aufhalten und eine reguläre Gesundheitsversorgung genießen.
„Sie haben daher – mit wenigen Ausnahmen – Anspruch auf Zahnbehandlung und Zahnersatz analog den Versicherten der gesetzlichen Krankenversorgung, und nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“. Dies schlage auch auf das Versorgungssystem, so der Sprecher weiter. Er verweist auf Hilferufe aus unterversorgten Kommunen, in denen Termine bei Ärztinnen und Ärzten immer schwerer zu bekommen seien.
Ein Problem, bei dem Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, aber die Politik in der Verantwortung sieht: „Die Politik sollte Lösungen für den Personalmangel, den Mangel an Berufsnachwuchs und die daraus resultierende mangelnde (zahn-)ärztliche Versorgung in der Zukunft im ländlichen Bereich aufzeigen.“