Schnellverfahren gegen Klimaaktivisten: Wie umsetzbar ist das?
Wenn es nach den Unionsparteien geht, soll es bei der Verurteilung mancher Straftäterinnen und Straftäter sehr schnell gehen: So forderte nun auch der CSU-Generalsekretär Martin Huber Schnellverfahren gegen Klimaaktivistinnen und ‑aktivisten der sogenannten Letzten Generation.
„Wer morgens auf der Straße klebt, soll abends vor einem Richter stehen. Klimakleber sind keine Aktivisten, sondern Straftäter“, sagte er der „Rheinischen Post“. Wer billigend in Kauf nehme, dass Rettungswagen blockiert werden, „der ist kriminell und nimmt die Gefährdung von Menschenleben in Kauf“, fügte der CSU-Politiker hinzu.
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Zur vollständigen AnsichtCDU machte ähnlichen Vorstoß
Einen ähnlichen Vorstoß hatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann angesichts der Massenschlägereien in Berliner Freibädern vor einigen Tagen gemacht. „Wer mittags im Freibad Menschen angreift, muss abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden. Auch am Wochenende“, so der CDU-Politiker zur „Bild“. Er erwarte „ganz einfach“ die „Durchsetzung unserer Gesetze“. Doch sind solche Schnellverfahren in der Praxis so einfach umsetzbar?
In der Strafprozessordnung ist geregelt, dass eine Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren stellen kann. Das ist möglich, „wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist“, heißt es.
In den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren ist näher erläutert, dass dies vor allem gilt, „wenn der Beschuldigte geständig ist oder andere Beweismittel zur Verfügung stehen“. Das beschleunigte Verfahren komme nicht in Betracht, „wenn der Beschuldigte durch die Anwendung dieses Verfahrens in seiner Verteidigung beeinträchtigt werden würde“.
Beschleunigte Verfahren seien auch nicht zulässig, „wenn Anlass besteht, die Person des Beschuldigten und sein Vorleben genau zu erforschen“.
Richterbund beklagt Personalmangel
Wegen der Beweislage scheiterte jüngst ein Schnellverfahren gegen eine Klimaaktivistin in Berlin. Eine Richterin entschied, dass weitere Zeugen befragt werden müssen. Der Prozess wird bald neu starten. Hinzu kommt: Bei unter 18-Jährigen sind solche Verfahren unzulässig. Darauf wies jüngst auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hin.
In der Praxis halten Experten Schnellverfahren in der Breite grundsätzlich für schwer umsetzbar wegen des Personalmangels. Wenn die Politik immer wieder öffentlichkeitswirksam nach einer zügigen Strafverfolgung rufe, müsse man die Justiz besser ausstatten, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn.
Seinen Angaben zufolge fehlen bundesweit allein in der Strafjustiz rund 1500 Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. „Es ist wenig überzeugend, wenn Politiker am Sonntag mit entschlossener Pose nach dem starken Rechtsstaat rufen, Montag bis Samstag aber zu wenig dafür tun“, kritisierte der Richterbund-Chef. Zudem würden beschleunigte Verfahren das Personalproblem eher verstärken, weil diese Verfahrensform sehr personalaufwendig sei. Die Gerichte müssten flexibel und kurzfristig reagieren.
Gewerkschaft der Polizei fordert mehr Geld für Justiz
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht das ähnlich. Möglich sei die höhere Geschwindigkeit bei der Verurteilung von Straftäterinnen und Straftätern, „wenn die Bundesregierung endlich den Pakt für den Rechtsstaat kraftvoll ausfinanziert und dadurch bei Justiz und Polizei in Bund und Ländern mehr Personal und Ressourcen zur Verfügung stellt“, sagte GdP-Chef Jochen Kopelke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Beschleunigte Verfahren seien grundsätzlich eine gute Methode, schneller Urteile zu bewirken und den Ermittlungsaufwand aufs Erforderlichste zu reduzieren, betonte der Gewerkschafter. „Straftäter der ‚Letzten Generation‘ müssen so schnell es geht zur Rechenschaft gezogen werden. Sowohl strafrechtlich als auch zusätzlich durch Kostenbescheide.“
Kopelke forderte zudem eine Vorbeugehaft, wenn die Klimaaktivistinnen und ‑aktivisten weitere Straftaten ankündigen. „Verhinderungsgewahrsam bei Ankündigung weiterer Straftaten muss deutschlandweit gleich intensiv zur Anwendung kommen“, sagte der Gewerkschafter.