Zeuge über Christian B.: „Ein Psycho, von innen verkommen“
Braunschweig. Der Mann, der gekommen ist, um Christian B. zu belasten, betritt den Gerichtssaal mit einem kumpelhaften „Moin!“ in die Runde. Manfred S., früherer Kleinkrimineller, ist 68 Jahre alt, er trägt einen Parka, den er während seiner Aussage nicht ausziehen wird, als wolle er möglichst bald wieder los. Kurze graue Haare, grauer Schnurrbart über einem eingefallenen Mund. Er spricht undeutlich, mit zahnlos schnarrender Stimme. Weist ihn jemand darauf hin, schlägt die vordergründige Umgänglichkeit rasch um: „Dann hören Sie eben besser zu!“, herrscht er einen der Anwälte B.s an.
Die Stimmung ist gereizt an diesem dritten Prozesstag. Denn es geht um viel.
Manfred S. hat in diesem Prozess eine wichtige Rolle. Er ist der erste Zeuge – und einer von zweien, auf den sich die Staatsanwaltschaft stützt. Der 47-jährige Christian B., den die Ermittler auch für den Mörder der 2007 entführten dreijährigen Madeleine McCann halten, steht seit Mitte Februar in Braunschweig wegen fünf anderer Taten vor Gericht. Zwischen 2000 und 2017 soll er in Portugal drei Frauen vergewaltigt und zwei Kinder sexuell missbraucht haben. Für zwei der Vergewaltigungen gibt es keinen Namen, kein Opfer und keinen genauen Zeitpunkt – sondern nur die Aussagen zweier Männer, die Filmaufnahmen dieser Taten auf Video gesehen haben: Helge B. und Manfred S., zwei frühere, nun ja, Freunde B.s aus dessen Zeit in Portugal.
Spitzname „Oberkellner“
Es war eine sehr ungewöhnliche Gesellschaft, die sich in den Zweitausenderjahren in Portugal gefunden hat. Manfred S. lebte dort nach eigenen Worten von Aschenbechern, die er aus alten Dosen bastelt und an Touristen verkauft – und wohl mehr noch von den Solarpaneelen, die er dort von Häusern klaut. Christian B. lernt er nach eigenen Worten kennen, als ihm und einem Freund der Diesel ihres Wohnmobils ausgeht – und Christian B. mit einem rettenden Kanister vorbeikommt. So erstaunlich es für Außenstehende klingt: Laut Manfred S. fahren die drei, die sich gerade erst kennengelernt haben, spontan zu B. und verbringen dort mehrere Tage miteinander. Wobei es vielleicht auch das gemeinsame Berufsfeld ist, das sie verbindet: Christian B., Spitzname „Oberkellner“, arbeitet in einem Restaurant – und bricht in Häuser und Wohnungen in der Region ein.
Wobei die anfängliche Sympathie rasch verfliegt. Einen „Psycho“, so nennt Manfred S. den Angeklagten Christian B. später, „von außen vom Feinsten, von innen verkommen“. Als B. später in Portugal einmal im Gefängnis sitzt, nutzen Manfred S. und sein Kumpel Helge B. die Chance, um in Christian B.s leeres Haus einzusteigen. „Zum Dieseln“, wie S. heute sagt, um also an den damals so begehrten Treibstoff zu kommen. „Die Hintertür war offen, im Inneren alles durchwühlt“, sagt Manfred S. heute. Doch sie findet nach eigenen Worten auch etwas, das nur sie gesehen haben, das aber in dem Prozess jetzt von großer Bedeutung ist: eine Videokamera und Kassetten, auf denen S. einige seiner Taten festgehalten haben soll.
Die verschwundenen Kassetten
Was Manfred S. und Helge B. darauf später genau sagen, darum geht es an diesem Tag. „Ich wollte das alles gar nicht richtig sehen“, sagt S., zutiefst zuwider seien ihm die Bilder gewesen, nur wenige Minuten habe er hingesehen. Darauf habe er eine „ältere Frau“ gesehen, der Christian B., während sie auf einem Tisch lag, mit einem Lineal auf die Brust schlug, und die auf Italienisch „Hilfe“ gerufen habe; und dann, in einer zweiten Sequenz, eine junge Frau, knapp über 14, die B. an einen Pfahl gefesselt und zum Oralverkehr gezwungen haben soll. „Schmeiß das weg“, will S. seinem damaligen Kumpel Helge B. geraten haben – was der nicht tat. Verschwunden sind die Aufnahmen dennoch: Beim Verkauf seines Wohnwagens soll B. die Kassetten mit weggeben haben.
So muss sich das Gericht nun allein auf die Aussagen dieser beiden Zeugen stützen, die mit ihrer kriminellen Vergangenheit und der offenen Antipathie gegen Christian B. nicht als die Traumstützen jeder Anklage gelten. Vor Gericht bleibt Manfred S. im Kern bei seinen Schilderungen der Taten auf den Videokassetten, widerspricht sich aber zumindest in Details doch auch selbst: So schätzt er die Frau jetzt auf etwa 60 Jahre, in früheren Aussagen nur auf 40. Aufgenommen sei die Vergewaltigung der älteren Frau in B.s Haus, sagte er früher – jetzt sagt er, dass es woanders gewesen sei. Gesehen habe er die Vergewaltigung der jüngeren Frau auf dem Film nicht – aber gehört, wie sie Christian B. anschrie: „Das ist eine Vergewaltigung, was du machst.“
Der Fall Maddie schwebt über dem Prozess
Immer wieder, bei der Erinnerung an jene Jahre, beruft sich Manfred S. aber auch auf Erinnerungslücken. „Das ist doch alles schon 15 Jahre her“, sagt er immer wieder. Dass er selbst Cannabis geraucht habe und Alkoholiker sei? Nein, stimmt nicht, sagt S.
Doch im Grunde ist es ohnehin der Fall Maddie, der bekannteste Vermisstenfall in Europa, der auch über diesem Prozess schwebt. Helge B., der zweite Augenzeuge der Videos, ist eine zentrale Figur in den Ermittlungen gegen Christian B. in dieser Sache; er ist es, dem B. gesagt haben soll, sie habe „gar nicht geschrien“. Hält das Gericht beide, Manfred S. und Helge B., jetzt für unglaubwürdig, würde das auch eine Anklage im Fall Maddie umso schwieriger machen.
„Ich will, dass das Ganze endlich ein Ende hat“, sagt Manfred S. – und meint damit, dass B. auch dafür bestraft werden solle. Auf die Frage, wann er zuletzt mit Helge B. gesprochen habe, antwortet er zunächst: gestern. Nach einem Blick der Kammer in sein Handy kommt heraus, dass das nicht stimmt – und sie noch am Morgen gleich viermal miteinander gesprochen hätten. Worüber? Belangloses versichert S. „Darüber, dass ich jetzt vor dem Gericht stehe.“ Über den Fall und ihre Aussage? Nicht doch, sagt er. „Ich wusste auch gar nicht, was daran verboten sein soll.“ Es sind Sätze, die an diesem Tag eher die Zweifel am Zeugen Manfred S. mehren.