Revision vor dem Bundesgerichtshof

Die Schuld der KZ-Sekretärin: „Sie hätte nein sagen können“

DIe frühere Sekretärin des KZ Stutthof beim Prozess vor dem Landgericht Itzehoe.

Leipzig. Ist eine Frau, die als Sekretärin im Vorzimmer des Lagerkommandanten arbeitete, mitschuldig am Tod von Tausenden Menschen im KZ? Vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig wurde an diesem Mittwoch der Revisionsantrag einer mittlerweile 99-Jährigen verhandelt. Die Frau, die als Rentnerin in einem Pflegeheim in Quickborn bei Hamburg wohnt, war 2022 vom Landgericht Itzehoe zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 Fällen verurteilt worden.

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Irmgard Furchner war persönliche Sekretärin des Lagerkommandanten des damaligen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig bis April 1945 gewesen. Sie ist verurteilt worden, weil sie in dieser Eigenschaft eine Schlüsselposition in der Lagerverwaltung innegehabt und durch ihre Tätigkeit die Ermordung Tausender mitermöglicht habe, argumentierten die Richter vor eineinhalb Jahren.

Was wusste die Sekretärin?

In dem Revisionsverfahren jetzt geht es also um die Frage, was Furchner, die damals 18 beziehungsweise 19 Jahre alt war, von den Vorgängen und dem Tötungssystem im Lager gewusst hat und ob ihr Beitrag durch Schreibarbeiten mitentscheidend für das Funktionieren des Konzentrationslagers war. Außerdem ging es um die Frage, ob für Stutthof andere Maßstäbe gelten, weil es nicht von vornherein als „reines“ Vernichtungslager angelegt war.

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Andere Maßstäbe als bei "reinen Vernichtungslagern": Das ehemalige Konzentrationslager Stutthof.

Furchners Verteidiger, der Kieler Anwalt Wolf Molkentin, hält seine Mandantin für unschuldig. Das Landgericht habe keine schlüssigen Beweise vorgelegt, dass seine Mandantin mit Tötungsdokumenten zu tun gehabt und wegen ihrer Tätigkeit wissentlich und willentlich an den Massentötungen mitgewirkt habe. „Ihr Verständnis war, dass sie ganz normale Sekretärinnenarbeit verrichtete“, so Molkentin. Zu der Verhandlung hatten sich neben dem Vertreter des Generalbundesanwalts zwölf Anwälte als Nebenklägervertreter für Stutthof-Überlebende oder deren Angehörige im Saal des Gebäudes des Bundesverwaltungsgerichts eingefunden. Alle plädierten für die Inkraftsetzung des Urteils von Itzehoe.

Die Schuld der Helfer

Bundesanwalt Udo Weiß sprach von einer „letzten Gelegenheit“, Fragen zur Verantwortung von NS-Handlangern zu beantworten. Entsprechend groß waren das Medieninteresse und der Andrang vor allem junger Besucher im Gebäude des früheren Reichsgerichts in Leipzig. Nebenklagevertreter wiesen darauf hin, dass die zu beantwortenden Fragen sich auch in der Zukunft stellten, etwa im Wirecard-Prozess. Wenn Furchner als Chefsekretärin im heutigen Sinne der Beihilfe zu Mord schuldig befunden wird, dann müsste dies auch Konsequenzen für den Blick auf andere Helferinnen und Helfer in betrügerischen oder verbrecherischen Unternehmen haben, wie etwa den Finanzdienstleister, bei dem bisher nur die früheren Spitzenmanager angeklagt sind.

Christoph Rückel, Nebenklagevertreter aus München legte in seiner Stellungnahme und der anschließenden Erörterung zwischen Richtern, Verteidiger und Opferanwälten dar, dass Furchner zum „inneren Kreis“ der Vertrauenspersonen um Lagerkommandant Paul-Werner Hoppe gehörte und das „Gesamtgeschehen“ im KZ beförderte. „Sie hätte nein sagen können, sie hätte als Zivilangestellte kündigen können, aber sie tat es nicht.“ Im Gegenteil, man habe in den Dokumenten den Eindruck gewonnen, dass sie sich an ihrem Arbeitsort wohlgefühlt habe.

Bei Furchner auf eine „neutrale Handlung“ als Sekretärin abzuheben, sei eine Verhöhnung der Opfer, sagte Rückel in Richtung Verteidigung. In einem Vernichtungslager könne es das nicht geben. Im Übrigen, so Nebenklage-Vertreter Cornelius Nestler, sei die Klassifizierung von Stutthof durch die Nazis unerheblich: „Alle dort sollten sterben.“ Der BGH wird am 20. August seine Entscheidung verkünden.