Kontaktverbot: Diese Einschränkungen gelten in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat am Sonntagabend die konkrete Verfügung zum neu ausgehandelten Kontaktverbot in Sachen Corona-Virus veröffentlicht. Sie liegt der NDZ vor. Die Übersicht:
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Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren - und nur wenn, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,50 Metern gehalten wird. Ausnahme: Personen, die ohnehin in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Insbesondere Gruppenbildung, Picknicken und Grillen sind untersagt.
Geschlossen werden müssen jetzt auch Frisöre, Tattoostudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios.
Wer sich im öffentlichen Raum (draußen, in öffentlichen Gebäuden...) aufhält, darf das höchstens mit einer weiteren Person tun. Ausnahme: Personen, die ohnehin in einer gemeinsamen Wohnung wohnen.
Zulässig bleiben:
Sport im Freien
Arbeit - auch in der Landwirtschaft
Besuche beim Arzt, Blutspenden, dringend erforderloche Besuche etwa beim Psycho- und Physiotherapeuten
Besuch von Apotheken, Sanitätshäusern, Optikern, Hörgeräteakustikern, Drogerien
Besuch von Lebensmittelmärkten, Wochenmärkten, Getränkemärkten, Lieferdiensten, Großhandel, Tierhandel, Brief- und Versandhandel, Post, Banken, Tankstellen, Werkstätten (Auto/Fahrrad), Reinigungen, Zeitungsverkauf, Waschsalons
Besuch bei Familienmitgliedern mit Einschränkungen, Wahrnehmung des Sorgerechts
Betreuung und Versorgung von Hilfsbedürftigen, Sterbebegleitung, Teilnahme an Beerdigungen (nur engster Familienkreis), Seelsorge (Geistliche)
Kinder zur Notbetreuung bringen / von dort abholen
Behördenbesuche / Anordnungen (etwa Gerichtsvorladung), Wahrnehmung politische Mandate
Tierversorgung
Hilfe in unmittelbaren Notlagen
Berichterstattung für Medien
Wer ein Restaurant betreibt, muss beim Abholen sicherstellen, dass 1,50 Meter Abstand zum Kunden besteht und nur eine Person auf 10 Quadratmetern steht. Das gleiche gilt auch für alle anderen Läden.
Auf Märkten dürfen nur noch Lebensmittelstände stehen. Auch hier gilt: 1,50 Meter Abstand zum Kunden.
Baumärkte dürfen nicht mehr an Privatkunden verkaufen.
Landkreise und die Region Hannover dürfen auch generelle Betretungsverbote für bestimmte Orte aussprechen.
Die Polizei muss mitkontrollieren. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25000 Euro.
Alle Regeln sollen ab Montag (23. März) gelten - beziehungsweise sofort nach deren öffentlicher Bekanntmachung - und dann für mindestens zwei Wochen.