Für den Publikumsverkehr werden laut Verfügung geschlossen:
Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen - egal, wer der Betreiber ist
Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (etwa die Lovemobile an der Bundesstraße 217). Prostitution auf dem Straßenstrich wird in der Region Hannover ausdrücklich untersagt.
der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (Plätze und Hallen), Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze (wie das Kids Dinoworld)
Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern (Ausnahmen siehe unten)
Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:
der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich
Verboten werden:
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
Alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
Nur im Landkreis Hameln-Pyrmont: Beerdigungen mit mehr als 50 Trauergästen - Mindestabstand: 1,50 Meter. Vorschrift: Namentliche Registrierung aller Gäste
Alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden
Explizit erlaubt bleibt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte
All das gilt vorerst bis 18. April