Vom 3. März bis 4. Mai kommt es aufgrund der Verlegung von Fernwärmeleitungen zu folgenden Vollsperrungen:
- Die Jägerallee, direkt im Einmündungsbereich am Parkplatz Industriestraße und der Bahnübergang an der Fünfhausenstraße werden gesperrt. Der Verkehr auf der Industriestraße wird aus östlicher Richtung kommend in Form einer Einbahnstraßenregelung über den Parkplatz auf die Jägerallee und weiter über die Straßen Hamannsbruch und, Adolf-Reichwein-Straße geführt. Eine Einfahrt von der Industriestraße in die Straße Am Kalkwerk ist nicht möglich. Die Straße Am Kalkwerk kann hinter der Zufahrt vom Discountmarkt
in Fahrtrichtung Ost nur mittels Einbahnstraßenregelung – geradeaus auf die Industriestraße und im weiteren Verlauf auf die Osttangente verlassen werden.
Der Bereich kann über die Schulstraße, Hinter der Burg, Bahnhofstraße‚ Friedrichstraße‚ Osttangente, Industriestraße bzw. über Echternstraße‚ Zum Oberntor, Ellernstraße‚ Bernauer Straße und Am Kalkwerk umfahren werden. Wegen der niedrigen Bahnbrücke in der Ellernstraße ist die Durchfahrt auf 3,80 Meter begrenzt. Lkws, die größer als 3,80 sind, müssen über die Straßen Zum Oberntor, Heinrich-Göbel-Straße‚ Kurzer Ging‚ Berliner Straße‚ Bernauer Straße ‚Am Kalkwerk oder über Rosenstraße‚ Friedrichstraße‚ Osttangente und
Industriestraße fahren. Verkehrsteilnehmer, die auf der B 217 nach Springe anreisen und in den Norden von Springe hinter die Bahnlinie wollen, werden gebeten, die Abfahrt "Springe Ost“ zu nutzen.
Zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses und zur Sicherstellung des Linienverkehrs wurden in folgenden Straßen Haltverbote eingerichtet:
- Schulstraße West (Absolutes Haltverbot beidseitig auf der Fahrbahn)
- Hinter der Burg (Absolutes Haltverbot beidseitig auf der Fahrbahn inklusive dem langen südöstlich gelegenem Parkstreifen)
- Rosenstraße (Absolutes Haltverbot beidseitig auf der Fahrbahn)
- Friedrichstraße Ost zwischen Bahnhofstraße und Grasweg (nur Fahrbahn südseitig). Auf der Nordseite wird ein eingeschränktes Haltverbot („Parkverbot“) eingerichtet. Das Parken auf dem südlichen Seitenstreifen bleibt somit zulässig.
- Echternstraße (nur Fahrbahn) – In der sogenannten „kleinen Echternstraße werden nur die zwei südöstlich gelegenen Stellplätze auf dem Parkstreifen mit einem Haltverbot versehen.
Die Maßnahme erfolgt im Zuge der Verlegung der Fernwärmeleitungen im Auftrag der Stadtwerke Springe.