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Frist zur Dichtheitsprüfung: Getilgt und trotzdem gültig

SPRINGE. Seit Jahren sorgt die Pflicht zur Dichtheitsprüfung bei privaten Anlagen für Diskussionen und Kritik. Bis Ende 2019 sollten alle Grundstückbesitzer nachweisen, dass ihre Anschlüsse dicht sind. Nun hat der Stadtentwässerungsbetrieb die Satzung, die die Vorschriften zur Kanalkontrolle regelt, überarbeitet.

Mischer

Autor

Ralf T. Mischer Redakteur zur Autorenseite
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