In der Verfügung geregelt wird ab Freitag, 14. Januar, eine grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht für mehrere Bereiche:
in geschlossenen Räumen mit Kunden- oder Besuchsverkehr, auch im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit (außer bei schwerer körperlicher Arbeit)
in Kraftfahrzeugen, wenn mehr als ein Haushalt mitfährt (außer am Steuer)
in Hausfluren und Treppenhäusern in Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohnparteien
in gastronomischen Betrieben, Kantinen und Mensen (außer beim Verzehr von Speisen oder Getränken)
"Es ist zu befürchten, dass es aufgrund des zu erwartenden schnellen Anstiegs der Infektionszahlen zu einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur und des öffentlichen Lebens kommen wird, sofern nicht rasch zusätzlich allgemeine, nichtpharmakologische Maßnahmen (AHA+L) zu einer Begrenzung der Übertragungen führe", heißt es etwa in der Begründung.
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"Da sich in Treppenhäusern und anderen geschlossenen Räumen von Mehrfamilienhäusern üblicherweise Personen aus unterschiedlichen Haushalten aufhalten beziehungsweise begegnen, besteht dort eine erhöhte Infektionsgefahr", heißt es in der Allgemeinverfügung.
Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung wurde bis zum 10. Februar 2022 befristet. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.