SPRINGE. Bislang konnten Nutzer der S-Bahn-Linie 5 ganz legal folgendes tun: Sich in Springe am Bahnhof eine Flasche Bier kaufen, damit in den Zug steigen – um kurz hinter Bad Pyrmont, nach dem Überqueren der Landesgrenze, zum Flaschenöffner zu greifen. Damit ist es jetzt vorbei.
Ab Mittwoch, 15. August, gilt das Alkoholverbot in den S-Bahnen auch auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens.
Dann darf man auch dort nicht mehr das, was seit Jahresanfang schon etwa zwischen Springe und Hannover gilt: alkoholische Getränke trinken – oder gar verzehrbereit – also etwa in geöffneten Flaschen – mitführen. Wer etwa vom Einkaufen kommt und verschlossene Dosen, Flaschen oder Tüten transportiert, bleibt unbehelligt. Für Verstöße kassiert die Bahn 40 Euro.
Neben der S-Bahn-Linie 5 war bislang wegen ihrer Verbindung nach NRW auch die Strecke der S 1 in Richtung Minden eine Art Gesetzeslücke. Die nun geschlossen wird. Ganz praktisch will die Bahn so ein Problem verhindern: Wer zum Beispiel bisher aus NRW nach Springe fuhr, durfte sein Bier samt geöffneter Flasche an der Niedersachsen-Grenze plötzlich nicht mehr dabeihaben, „eine kommunikative Herausforderung“ für Fahrgäste und Personal nennt der Konzern das. Viele Diskussionen soll das wohl heißen.
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Nun solle die Umsetzung des – laut Bahn auf zahlreichen Kundenwünschen beruhenden – Alkohol-Verbotes erleichtert – und vor allem auf dem gesamten S-Bahn-Streckennetz vereinheitlicht werden. Was dafür bislang noch fehlte, ist nun auch da: die Zustimmung des Verkehrsministeriums aus Nordrhein-Westfalen.zett