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Stichwahl gilt als gültig – nun droht Klage

BAD MÜNDER/HAMELN. Die von zwei Einwohnern angefochtene Stichwahl für den Landrat gilt aus Sicht des Kreistages als gültig – allerdings denkbar knapp. Bei dem wesentlichen Punkt, ob das Wahlergebnis durch verschiedene Rechtsverstöße wesentlich beeinflusst wurde, gab es eine Pattsituation. Damit wurde dem Einspruch nicht stattgegeben. Der Abstimmung vorausgegangen war eine ausführliche Debatte, bei der die Politiker das Pro und Kontra anführten, gleichzeitig aber auch die schwierige Entscheidung für sich herausstellten.

Christian Branahl

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Christian Branahl Reporter / Newsdesk zur Autorenseite
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