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Schon fast 2000 Briefwähler in Bad Münder

Rund 13 600 Münderanerinnen und Münderaner sind aufgerufen, am 9. Oktober den niedersächsischen Landtag zu wählen – doch das ist nicht nur am 9. Oktober direkt möglich, sondern bereits seit dem 12. September per Briefwahl. Wie viele haben bereits ihre Stimme abgegeben?

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Johanna Lindermann Redakteurin zur Autorenseite
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1963 Münderanerinnen und Münderaner hatten bis Mittwochmittag bereits ihre Stimmen über die Briefwahl abgegeben, wie Tobias Pischel von der Stadtverwaltung auf Anfrage der Neuen Deister-Zeitung mitteilt. Dazu zählen sowohl die Wähler, die die Briefwahlunterlagen im Verwaltungsgebäude Steinhof abholen oder sie hier einwerfen, als auch diejenigen, die das Onlinewahlscheinverfahren über die städtische Homepage nutzen. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl 2017 habe es 2300 Briefwähler in Bad Münder gegeben. „Ich denke, dass wir diese Zahl auch in diesem Jahr schaffen“, sagt Pischel. „Es ist jetzt noch eine gute Woche Zeit.“

Bei der Bundestagswahl 2021 hätten insgesamt über 3500 Menschen ihre Stimme auf diesem Weg abgegeben, aber „das war auch eine ganz andere Situation“, meint Pischel mit Blick auf die Corona-Lage zu diesem Zeitpunkt.

Generell werde die Briefwahl aber auch in diesem Jahr gut angenommen. Und: „Es entzerrt sich gut, weil wir in diesem Jahr vier Wochen vor der Wahl begonnen haben“; in den vergangenen Jahren sei dies in der Regel drei Wochen vor dem Wahltag gestartet.

Wahlbezirk Flegessen für Wahlstatistik ausgewählt


Wer direkt am Wahltag sein Kreuzchen machen will, hat dazu in den insgesamt 21 Wahllokalen in Bad Münder die Gelegenheit. Eine Besonderheit gibt es dabei für die Menschen in Flegessen: Der „Wahlbezirk 002 Bad Münder – OT Flegessen“ ist zur diesjährigen Landtagswahl für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden, wie die Stadt mitteilt. „In diesem Wahllokal werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt sind, verwendet“, so die Stadt. „Das Verfahren ist nach dem Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) in der aktuellen Fassung zulässig.“ Die Stadt betont, dass bei der Verwendung dieser Stimmzettel eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen sei.




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