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Das wird ab 2021 auf münderschen Friedhöfen teurer

BAD MÜNDER. Die Nutzung des Grabs, die Genehmigung, um ein Grabmal aufzustellen, das Öffnen und Schließen der Gräber oder auch die Nutzung der Kapelle – neben den Gebühren für die Bestattung selbst fallen in einem Todesfall weitere Kosten an. Einige davon erhöhen sich ab 1. Januar 2021 – das hat der Rat beschlossen.

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Johanna Lindermann Redakteurin zur Autorenseite
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