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Ordnungsamt will gegen Nacktwanderer mit Verbot vorgehen

Belästigung der Allgemeinheit?

Bad Mündern (st). Die Stadt will gegen die Nacktwanderer im münderschen Teil des Süntels vorgehen. Ordnungsamtsleiter Uwe Matthies sieht in dem unbekleideten Spazieren von Dr. Helmut Schultze einen Verstoß gegen Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes – Belästigung der Allgemeinheit. Dort ist von einer „grob ungehörigen Handlung“ die Rede, die laut Matthies auch schon als „unbekleidetes Auftreten in der Öffentlichkeit“ ausgelegt worden ist.

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