Das Problem: „Arbeiten in diesem Umfang hätten bis zum 28. Februar abgeschlossen sein müssen“, erklärt die Polizei. „Nach diesem Datum ist eine komplette Entfernung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von nistenden Vögeln nicht mehr zulässig.“ Wie viele Meter der Tujahecke noch stehen und wie viele bereits der Säge zum Opfer gefallen waren, ist nicht überliefert.