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Bei Bahn-Unfall in Springe: Pöbelnde Fahrgäste mit Drogen erwischt

Zwei Männer haben am Freitag den Einsatz der Rettungskräfte rund um den Unfall am Bahnübergang Heinrich-Göbel-Straße in Springe gestört. Die Polizei ermittelt gegen einen von ihnen nun aber wegen einer ganz anderen Straftat.

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Nach NDZ-Informationen störten die beiden Hamelner (32 und 35 Jahre alt) die Beamten und Feuerwehrleute am Bahnübergang, bei dem die S-Bahn Richtung Hameln einen Polo gerammt hatte, der sich im Gleisbett festgefahren hatte. 

Die beiden waren demnach Fahrgäste im Zug und wurden zunehmend aggressiv, weil sie die Wagen zunächst nicht verlassen durften. "Sie bepöbelten den Kollegen, stellten sich in den Weg, akzeptierten einen Platzverweis nicht", erklärt ein Sprecher der Bundespolizei. Als die Ermahnungen der Beamten nicht halfen, wurden die Personalien der beiden aufgenommen.

Dabei stellte sich heraus, dass der jüngere der beiden bereits eine Strafakte wegen Betäubungsmittelkriminalität habe. Aktuell liege gegen ihn nichts vor. Sein Begleiter hatte allerdings etwa 800 Gramm Haschisch bei sich. Warum er es dennoch regelrecht darauf anlegte, von den Beamten untersucht zu werden, kann sich auch der Sprecher der Bundespolizei nicht erklären. Er sagte lapidar: "Die, die von selbst zu uns kommen, sind uns die liebsten."

Weitere Drogen und Waffen bei Wohnungsdurchsuchung gefunden

Der Fall wurde noch Freitagnacht  der Staatsanwaltschaft Hannover vorgetragen. Diese ordnete die Durchsuchung der Wohnung des 35-Jährigen in Hameln an. Dabei fand die Bundespolizei "szenetypische Verpackungsmaterialien, zwei Smartphones, welche mutmaßlich für den Handel genutzt werden, einen Schlagring sowie fünf Blöcke Cannabisharz und eine Tüte mit einer weißen Substanz", so der Sprecher. Alle Gegenstände wurden beschlagnahmt.

Gegen den 35-Jährigen wurde ein Haftbefehl erlassen, nachdem sein 32-jähriger Kumpel allerdings einen "haftbefreienden Betrag" in Höhe von 80 Euro entrichtete, wurde er allerdings aus dem Gewahrsam entlassen. Gegen ihn wird nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz ermittelt.




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