Der zum Prozessauftakt erlassene Haftbefehl gegen den 34-Jährigen (wir berichteten) wurde bei der Urteilsverkündung am dritten Verhandlungstag aufrechterhalten: Wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr bleibt der Rintelner somit in Untersuchungshaft.
Der Fall: In der Silvesternacht 2005 feierte der Angeklagte in seiner Wohnung, während nebenan die Schülerin und ihre Freundin (20) zusammensaßen. Die beiden Mädchen, die sich Ecstasy-Tabletten besorgt und geschluckt hatten, gingen nach Mitternacht auf den Balkon und sahen den Nachbarn. Der drogenabhängige Mann bat sie herüber und fragte später die weiblichen Gäste, obsie etwas dagegen hätten, wenn er sich eine Spritze setze. Er verschwand im Bad und fragte dann die Schülerin, ob sie auch was wolle. Diese zog das auf einer CD-Hülle befindliche Heroin durch die Nase, kollabierte am frühen Morgen und geriet in einen lebensbedrohlichen Zustand. Nach der Versorgung durch einen herbeigerufenen Notarzt musste sie auf der Intensivstation des Krankenhauses weiter behandelt werden. "Das Leben der Zeugin hat an einem seidenen Faden gehangen", konstatierte Staatsanwalt Frank Hirt. Ein späteres Screening ergab, dass die 16-Jährige einen Drogencocktail im Körperhatte: Neben dem Heroin muss das Mädchen irgendwann auch Kokain und Amphetamine eingenommen haben.
Entgegen der Aussage der beiden Mädchen beteuerte der Arbeitslose: "Ich habe ihr nichts gegeben." Dagegen gestand er die Kurierfahrten nach Holland. Im Oktober und November 2004 machte er sich insgesamt vier Mal mit einem Bekannten auf den Weg nach Rotterdam, um für zwei Auftraggeber jeweils 50 Gramm Heroin zu kaufen.
Für jede Beschaffungsfahrt erhielt der damals heroinabhängige Mann fünf Gramm als Entlohnung, die er für den Eigenbedarf benötigte.
Während Rechtsanwalt Marco Vogt für eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten plädierte, folgte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Rost dem Antrag des Staatsanwaltes.