Barsinghausen
Tödliche Torgefahr: Stadt mahnt Vereine Barsinghausen (köp/zett). Schwere Verletzungen, bleibende Schäden – oder gar der Tod: Weil sich schlimme Unfälle mit umkippenden Fußballtoren häufen, hat jetzt die Verwaltung der Stadt Barsinghausen reagiert. Sie hat die Vereine erneut aufgefordert, ihre Tore zu sichern. Bei Nichtbeachtung drohen teure Konsequenzen.
„Schon im vergangenen Jahr haben wir Warnaufkleber an die örtlichen Vereine verschickt“, sagt Axel Heyerhorst vom Fachdienst Schule, Sport und Kultur. Nach neuerlichen Unfällen mit den Jugendtoren aus Aluminium habe jedoch erst kürzlich der Niedersächsische Fußballverband (NFV) die Kommunen darum gebeten, noch einmal auf die Verantwortlichen einzuwirken.
„Deshalb werden wir erneut nachdrücklich an die Verkehrssicherungspflicht der Barsinghäuser Klubs erinnert“, so Heyerhorst. Immerhin gäbe es zur Sicherung der Tore eine entsprechende Din-Vorschrift, die zu beachten sei.
„Bei ordnungsgemäßer Nutzung sind die Jugendtore eigentlich ungefährlich“, sagt Heyerhorst. Die meisten Unfälle würden durch unsachgemäße Benutzung geschehen. Häufig würden beispielsweise Jugendliche die Tore als Schaukelstangen missbrauchen. Ob in einem solchen Fall dennoch die Vereine zur Verantwortung gezogen würden, hänge von den jeweiligen Gerichten ab. Anders, als bei anderen Kommunen stehe die Stadt Barsinghausen jedoch keinesfalls unmittelbar in der Haftung, so Heyerhorst. Deshalb werde die Verwaltung der Deisterstadt auch keine regelmäßigen Kontrollen durchführen. Solche Kontrollen hat kürzlich beispielsweise die Stadt Springe angekündigt. Springe ist Träger der dortigen Sportanlagen und damit auch selbst für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.
Wegen eines tödlichen Torfalls musste sich erst vor einigen Monaten der potenzielle Springer SPD-Bürgermeisterkandidat Detlef Meine vor Gericht verantworten. In dessen Zeit als Amtsdirektor von Schlaubetal (Brandenburg) war ein 13-Jähriger tödlich verunglückt, als ein Fußballtor über ihm zusammenbrach. Weil Meine für die Kontrolle der Plätze verantwortlich war, klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen an. Sie warf ihm vor, er habe seine Amtspflichten verletzt und die Zuständigkeiten in seinem Verantwortungsbereich nicht geklärt.
Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt sprach ihn schließlich frei, weil er regelmäßig für entsprechende Kontrollen gesorgt hatte. Ein TÜV-Prüfer hatte allerdings ausgesagt, er habe häufigere Inspektionen sowie Sicherungsmaßnahmen für die Stahltore empfohlen; deren Standfestigkeit sei „bedenklich“, heißt es in einem Bericht der Berliner Morgenpost.