Springe
Stadt planiert bis zu 50 Gräber im JahrSpringe (zett). Es sind Gräber, auf denen Unkraut wächst, auf denen die Kränze verdorren und keine Kerze mehr flackert. Bis zu 100 Grabstätten mahnt die Stadt Jahr für Jahr wegen Vernachlässigung oder falscher Pflege an – rund die Hälfte wird schließlich zwangseingeebnet.
Einmal pro Jahr kontrolliert die Verwaltung die aktuell rund 8400 Gräber auf den städtischen Friedhöfen. Dabei stoßen die Arbeitskräfte laut Mitarbeiterin Petra Thiel jedes Mal auf rund 80 bis 100 Gräber, die nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt sind. „Wir fordern die Angehörigen dann schriftlich dazu auf, den Zustand zu verbessern“, erklärt sie. Doch die sind nicht immer auffindbar – selbst gestorben, unbekannt verzogen.
Wen die Stadt erreicht, der erhält laut Friedhofssatzung „eine angemessene Frist“, das Grab in Ordnung zu bringen – oder er muss dafür zahlen, dass die Verwaltung diese Aufgabe übernimmt. Geschieht das nicht, entzieht die Stadt das Nutzungsrecht – das Grab wird eingeebnet. Schwieriger gestaltet sich laut Thiel die Lage, wenn die für die Grabstätte Verantwortlichen unbekannt oder unauffindbar sind. Regelmäßig schaltet die Stadt Anzeigen mit Grabnummern in der Neuen Deister-Zeitung, fordert die Unbekannten auf, sich um die Gräber zu kümmern. Dazu kommt ein entsprechendes Hinweisschild auf das verwahrloste Grab. Nach drei Monaten ohne Rückmeldung darf die Stadt dann ran an die letzte Ruhestätte: Sie entzieht den Angehörigen das Nutzungsrecht, nach Ablauf einer weiteren Frist räumt sie das Grab, planiert es und beseitigt den Gedenkstein.
Hin und wieder braucht es den Zwang aber auch gar nicht, weiß Thiel: „Manche Angehörige kommen mit der Pflege einfach nicht mehr nach.“ Sie seien froh, dass es stattdessen die Möglichkeit gebe, das Grab einebnen zu lassen. „Viele wissen gar nichts davon, bis wir sie informieren“, sagt Thiel.
Sie weiß, wie sensibel das Thema Tod für viele Menschen ist – und ist sich deshalb auch sicher: „Wir versuchen schon sehr viel, bevor wir ein Grab wirklich einebnen.“
In der neuen Friedhofssatzung aus dem vergangenen Jahr ist die Pflege und Vernachlässigung von Gräbern in den Paragrafen 29 und 30 geregelt.