Springe

„Ihrem Sohn hätten Sie dafür einen hinter die Löffel gehauen“
Bennigsen (ric). Es sei bei seinem Kumpel „wie in einem Jugendtreff gewesen“, sagte der Angeklagte, der sich gestern am Springer Amtsgericht verantworten musste: Jeden Tag trafen sich die Arbeitslosen zum Computer-Spielen und Basteln an den Fahrrädern. Wäre da nicht die Sache mit den Drogen gewesen…
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Schon mehrere Verfahren gab es gegen den 30-jährigen Springer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bislang wurde von einer Verfolgung abgesehen. Als die Polizei die „Kifferbude“ in Bennigsen im Februar 2009 hoch nahm, dämmerte es dem Mann: „Nach der Hausdurchsuchung musste ich fünf Stunden in einer Zelle verbringen – das wollte ich nicht noch mal.“ Seit dieser Nacht sei er „clean“, habe kein Marihuana mehr geraucht. Und auch keines mehr verkauft. Laut Anklage hatte der Hartz-IV-Empfänger zuvor genau dies in 16 Fällen getan: Stoff in geringen Mengen an eine Bekannte vertickt. Die berichtete von „ekligen Zuständen in der Wohnung“, blieb der Verhandlung aber fern. „Bei 16 Fällen könnte man fast schon von Gewerbstätigkeit ausgehen, die hätte in jedem Fall eine Freiheitsstrafe nach sich gezogen“, machte der Staatsanwalt deutlich.

Doch der Springer, der sich bei der Polizei partout geweigert hatte, auszusagen, räumte überraschend ein, „in bis zu vier Fällen“ verkauft zu haben. Dabei soll es sich jeweils um geringe Mengen Cannabis gehandelt haben. Seine Geständigkeit und seine Grundeinstellung bewerteten Staatsanwalt und Richter positiv. Obwohl der Mann mit seinem Nebenjob aufgrund der Sozialleistungen effektiv nur wenige Euro dazuverdient, stehe er dafür jeden Morgen um 3 Uhr auf. 50 Bewerbungen hätte der gelernte Maurer geschrieben, zwei Absagen erhalten und den Rest unkommentiert zurückbekommen.

Deutlich wurde aber auch, dass ein früheres Geständnis sich günstiger ausgewirkt hätte: So wurde dem Angeklagten eine Geldstrafe von 450 Euro in Raten aufgebrummt. Hinzu kommen die Prozesskosten, die sich noch einmal in der gleichen Größenordnung bewegen dürften. Der Staatsanwalt betonte jedoch, dass auch der Handel mit geringen Mengen strafbar ist: „Ihrem Sohn hätten Sie dafür bestimmt einen hinter die Löffel gehauen.“

Der 30-Jährige nahm das Urteil an. Den Kontakt zur Bennigser Clique hat er inzwischen komplett abgebrochen.
Artikel vom 06.02.2010 - 00.00 Uhr

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