Springe
Das Recht auf keinen KurschattenSpringe/Hannover (zett). Nach einem anderthalb Jahre langen Rechtsstreit hat sich ein Springer Ehepaar vor dem Sozialgericht Hannover gegen die Deutsche Rentenversicherung durchgesetzt. Die Deisterstädter wollten gemeinsam zur Kur fahren – das hatte der Versicherer aber wegen 200 Euro Mehrkosten zunächst abgelehnt. Zu Unrecht, wie das Gericht jetzt entschied.
Es war im Oktober 2008, als der 57-jährige Karl-Heinz D. (Namen geändert) sich in Lingen im Emsland von seinen diversen Gelenkschmerzen erholen sollte; seine Frau Angelika sollte nach Bad Nauheim (Hessen). D. erkundigte sich bei seinem Versicherer – er wollte seine Gattin nach Hessen begleiten.
Doch bei der Deutschen Rentenversicherung lehnte man eine gemeinsame Kur mit Verweis auf die Mehrkosten von 200 Euro ab – selbst, als die Springer anboten, den Betrag selbst zu begleichen. Ihr Unmut über die Starrköpfigkeit des Versicherers brachte sie schließlich dazu, Klage zu erheben.
Mit Erfolg: Das Verlangen der Versicherung, zu sparen, habe bei einer derart geringen Summe nachrangigen Stellenwert. Wichtiger wiege das Interesse der Eheleute an einer gemeinsamen Kur und das dazugehörige sogenannte Wunsch- und Wahlrecht, entschied das Gericht. Oder: „Jeder hat das Recht, keinen Kurschatten zu haben“, fasste Klägeranwalt Jörn Hülsemann das Urteil gestern gegenüber der NDZ augenzwinkernd zusammen. Für den Anwalt ist der Fall „definitiv ungewöhnlich“. Zu Streitigkeiten um kleine Beträge komme es vor dem Sozialgericht sonst nur in Hartz-IV-Angelegenheiten.
Die beiden Springer werden ihre Kur jetzt wohl doch endlich antreten können. „Wir müssen jetzt schauen, ob wir das Ganze noch einmal bei der Versicherung beantragen müssen“, so Hülsemann. Er habe schon zu Beginn des Prozesses intensiv mit seinen Mandaten diskutiert, ob sie den langen Rechtsstreit überhaupt auf sich nehmen wollten – schließlich dient eine Kur auch der baldigen Erholung. „Aber ihnen war wichtig, dass sie zusammen fahren können.“ Für einen Teil der Verzögerung sei ohnehin die Rentenversicherung verantwortlich gewesen, so der Anwalt: „Die haben sich mit der ersten Antragsablehnung erst mal ein halbes Jahr Zeit gelassen“, erinnert er sich.