Springe
Betrug: eine haarsträubende GeschichteSpringe (ric). Es sollte aussehen wie ein typischer Wildunfall im Harz: eine Beule in der Motorhaube, übersät mit dunklen Haaren eines Tieres – und dann gibt es fast 3000 Euro als Schadensausgleich von der Versicherung. Gestern musste sich ein 50-Jähriger vor Gericht verantworten. Und wurde am Ende der Verhandlung zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe wegen Betrugsversuchs verurteilt.
Der in Springe lebende Familienvater sagte aus, er sei im Sommer vergangenen Jahres nachts im Harz unterwegs gewesen. Aus der Dunkelheit sei ein Tier gegen seinen Wagen gesprungen, es habe gekracht, doch das Tier – „es sah aus wie ein Wildschwein“ – war verschwunden. Der Angeklagte rief nicht die Polizei – sein Handyakku sei leer gewesen – sondern informierte nach dem Wochenende seine Versicherung. Ein Sachverständiger wurde damit beauftragt, den beschädigten Audi zu untersuchen. „An der Motorhaube klebten Haare – und zwar auffallend fest“, sagte der Kfz-Meister gestern aus. Er schickte die Probe einem weiteren Experten zu, einem Zoologen und Spezialisten für Wildunfälle.
Der Zeuge war gestern eigens für die Verhandlung aus Rheinland-Pfalz angereist – und stellte Erstaunliches fest: „Mikroskopische Analysen haben eindeutig ergeben, dass die Haare zum Großteil von einem schwarzen Hund stammen, überraschenderweise fanden sich auch ein paar von einer Katze darunter.“ Er sagte weiter aus, dass er Reste einer klaren anorganischen Flüssigkeit gefunden habe, nicht auszuschließen, dass es sich um Klebstoff handelte. Seine Untersuchungen belasteten den Angeklagten schwer: Die Haare waren abgeschnitten, so wie es nur an einer „messerscharfen Kante“ passieren konnte. Und: Die Menge sei außergewöhnlich groß gewesen. Normalerweise würden sich Haare eines Tieres bei einem Unfall nur vereinzelt finden lassen – und dann auch nicht direkt auf der Motorhaube, sondern in Nischen. Worin sich alle einig waren: Nach einer Fahrt vom Harz nach Springe wären die Fellreste längst vom Winde verweht gewesen. Während der Anwalt Freispruch forderte, da nicht nachgewiesen sei, dass sein Mandant selbst die Haare angeklebt hatte, pochte die Staatsanwältin auf eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs. Richterin Pamela Ziehn folgte dem Plädoyer: Sie verhängte gegen den vorbelasteten Mann eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro: „Das ist ein starkes Stück gewesen, dreist und dumm.“