Geklärt werden soll dort, ob er wegen der Tat in Sicherheitsverwahrung kommt: Die Staatsanwaltschaft hat das beantragt, weil der Täter wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt.
Das Schwurgericht am Landgericht Hannover könnte schon in der kommenden Woche ein Urteil fällen: Am Dienstag geht die Verhandlung nach dem Auftakt in dieser Woche weiter.
Laut einem Gerichtssprecher ist die Verhandlung als sogenanntes Sicherungsverfahren angelegt – ein Indiz dafür, dass auch die Staatsanwaltschaft ein reguläres Strafverfahren nicht für machbar hält. Der Springer hatte am Abend des 2. November seine Großmutter (82) und seinen Großvater (75) erstochen. Nachbarn hatten aus der Wohnung Schreie gehört – die alarmierte Polizei konnte nur noch die Leichen bergen lassen.
Der Täter war kurz nach dem Tatabend bereits in die Psychiatrie eingeliefert worden. Er ist wegen verschiedener Delikte vorbestraft. Im Verfahren, für das nächste Woche am Landgericht zunächst zwei weitere Termine angesetzt sind, wird auch ein Psychiater sein Gutachten über den Zustand des Mannes vortragen.